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FAQ | Fahrschule Bigfoot - Ihre Fragen rund um den Führerschein

Wir beantworten alle Fragen rund um den Führerschein

Eine Anmeldung zum theoretischen Unterricht ist jeweils direkt vor dem Unterricht möglich.
Ein Einstieg ist ebenfalls jederzeit möglich.

A

Fragen und Antworten zur Klasse A

  • F:Mofa / 15 Jahre

    A:Einschluss: Keine

    Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit
    bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

    Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U) mit
    bbH maximal 25 km/h;
    Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

  • F:AM / 15 Jahre

    A:Einschluss: Keine
    Zusammenfassung der “alten” Klassen M und S

    Zweirädrige Kleinkrafträder mit
    bbH max. 45 km/h
    Hubraum max. 50cm3 bei
    Verbrennungsmotor
    Leistung max. 4kW bei Elektromotor

    Dreirädrige Kleinkrafträder mit
    bbH max. 45 km/h
    Hubraum max. 503 bei
    Fremdzündungsmotoren
    Leistung max. 4kW bei
    Diesel-/Elektromotor

    Vierrädrige Leicht-Kfz mit
    bbH max. 45 km/h
    Hubraum max. 503 bei
    Fremdzündungsmotoren
    Leistung max. 4kW bei
    Diesel-/Elektromotor
    Leermasse max. 350 kg

  • F:A1 / 16 Jahre

    A:Einschluss: AM
    Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

    Krafträder mit
    Hubraum max. 125 cm3
    Leistung max. 11kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

    Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
    Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
    Leistung max. 15 kW

  • F:A2 / 18 Jahre

    A:Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A1” nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich Einschluss: AM, A1

    Krafträder mit
    Leistung max. 35 kW
    Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kW/kg

  • F:A / 20, 21 und 24 Jahre

    A:Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A2” nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich Einschluss: AM, A1, A2
    20 Jahre bei Aufstieg von “A2” auf “A” / 21 Jahre für Trikes / 24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb

    Krafträder mit
    Hubraum über 50 cm3 oder
    bbH über 45 km/h


    Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    mit Leistung über 15 kW

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeodneten Rädern mit
    Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
    bbH über 45 km/h
    Leistung über 15 kW

Motorrad-Grundfahraufgaben der Führerscheinklassen A1 / A2 / A

B

Fragen und Antworten zur Klasse B

  • F:B / 18 Jahre / 17 Jahre (BF17)

    A:Einschluss: AM, L
    Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs” bei der Anhängerregelung Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)

    Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
    zG max. 3.500 kg
    max. 8 Personen außer dem Fahrer

    Anhängerregelung
    Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
    Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

  • F:B96 / vgl. Klasse B

    A:Vorbesitz: B

    Kfz -ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
    zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
    max. 8 Personen außer dem Fahrer
    Anhänger bis 750 kg zG

  • F:BE / vgl. Klasse B

    A:Vorbesitz: B
    Keine Theorieprüfung erforderlich – jedoch praktische Prüfung

    Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
    zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

C

Fragen und Antworten zur Klasse C

  • F:C1 / 18 Jahre

    A:Vorbesitz: B

    Kfz -ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
    zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
    max. 8 Personen außer dem Fahrer
    Anhänger bis 750 kg zG

  • F:CE / 18 Jahre

    A:Vorbesitz: C1
    Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs”

    Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
    zG Anhänger über 750 kg
    zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

    Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
    zG Anhänger über 3.500 kg
    zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

  • F:C1 / 21 Jahre

    A:Vorbesitz: B
    Einschluss: C1
    Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre nach erfolgreicher Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”

    Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
    zG über 3.500 kg
    max. 8 Personen außer dem Fahrer
    Anhänger bis 750 kg zG

  • F:CE / 21 Jahre

    A:Vorbesitz: C
    Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
    Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre nach erfolgreicher Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”

    Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
    zG über 3.500 kg
    Anhänger bis 750 kg zG

FAQ

Führerschein schon mit 17

  • F:Welche Ziele hat BF 17?

    A: Prinzipiell sollten alle Fahranfänger nach bestandener Führerscheinprüfung nachbetreut werden, um ihr Unfallrisiko zu mindern. BF 17 ist ein Modell der Nachbetreuung. In Begleitung versierter Fahrerinnen und Fahrer sollen die jungen Führerscheinbesitzer, die dabei freilich schon voll verantwortliche Fahrer sind, erste Erfahrungen sammeln.

  • F:Welche Führerscheinklassen lässt BF 17 zu?

    A: BF 17 lässt nur den Erwerb der Führerscheinklassen B und BE zu.

  • F:Wer kann an BF 17 teilnehmen?

    A: Wer mindestens 16 1/2 Jahre alt ist, kann sich in jeder Fahrschule zur Ausbildung anmelden.

  • F:Wie läuft die Ausbildung für BF 17?

    A: Die Ausbildung richtet sich nach den gestzlichen Bestimmungen und unterscheidet sich nicht von der für 18-jährige oder ältere Bewerber. Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 14 Doppelstunden zu 90 Minuten (davon 12 Doppel- stunden für Grundstoff und 2 für klassenspezifischen Zusatzstoff). Am Beginn der praktischen Ausbildung steht die Grundausbildung, deren zeitlicher Umfang sich nach dem Lernfortschritt des Schülers richtet. Sodann folgen die besonderen Ausbildungsfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen oder Kraftstraßen und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit. Wiederholungen zur Vertiefung der Fahraufgaben dienen der Prüfungsvorbereitung und bilden den Abschluss der Ausbildung.

  • F:Gibt es bei der Prüfung Besonderheiten?

    A: Die Prüfung entspricht – wie die Ausbildung – den üblichen Anforderungen. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

  • F:Bekommt man danach den regulären Führerschein?

    A: Nein! Nach bestandener Prüfung, frühestens aber am 17. Geburtstag, wird den BF-17-Aspiranten eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die Nachweis der Fahrerlaubnis ist. Der reguläre Führerschein darf erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden.

  • F:Gibt es die Prüfungsbescheinigung auch im Ausland?

    A: Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich.

  • F:Welche Klassen sind eingeschlossen?

    A: In Klasse B sind die Klassen L, M und S eingeschlossen. Dies gilt auch bei BF 17.

  • F:Welche Regelungen gelten, wenn man Kfz der eingeschlossenen Klassen fahren möchte?

    A: Dies Kfz darf man auch ohne Begleitung fahren. Die Prüfungsbescheinigung gilt auch für diese Klassen in Deutschland und Österreich. Wer im Ausland ein Kfz dieser Klassen fahren möchte, kann sich dafür einen Führerschein ausstellen lassen.

  • F:Wer darf begleiten?

    A: Begleiten darf, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

        Mindestalter 30 Jahre alt,
        Führerschein Klasse B (oder Klasse 3) seit mindestens 5 Jahren,
        Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg).
        Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung.
        Der/Die Begleiter/in muss in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragen sein.

  • F:Können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden?

    A: Es ist zu empfehlen, dass zumindest zwei geeignete Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sind. Damit wird eine größere Flexibilität erreicht.

  • F:Welche Aufgaben hat die Begleitperson?

    A: Die Begleitperson soll dem jungen Fahrer ein vorwiegend zurückhaltender Beistand sein. Sie soll beratend zur Seite stehen und den Fahranfänger vor und während der Fahrt beraten und ihm Sicherheit vermitteln. Keinesfalls darf sich die Begleitperson als Fahrlehrer aufspielen.

  • F:Wo kann man sich informieren?

    A: Die Verbandsfahrschulen bieten für Begleitpersonen Informationsabende an. Dabei werden die Begleitpersonen umfassend über ihre Aufgaben sowie über aktuelle Änderungen des Verkehrsrecht informiert. Ausserdem werden ihnen die wichtigsten Merkmale modernen Fahrstils vermittelt.

  • F:Wann beginnt die Probezeit?

    A: Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sie dauert 2 Jahre. Verstößt der junge Fahrer während der Probezeit gegen Verkehrsvorschriften und wird deshalb ein Bußgeld von 40€ oder mehr oder eine Geldstrafe gegen ihn verhängt, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

  • F:Wann endet die Phase der Begleitung?

    A: Sobald der junge Fahrer 18 Jahre alt ist, darf er alleine fahren. Dies gilt auch, wenn der Führerschein noch nicht ausgestellt wurde. Die Phase der Begleitung kann sinnvoll mit einem Sicherheitstraining abgeschlossen werden. Dabei erfährt der junge Fahrer, dass das Fahrzeug im physikalischen Grenzbereich kaum noch beherschbar ist und deshalb die Vermeidung kritischer Situationen den guten Fahrer ausmacht. Die Vorbildfunktion der Begleiter ist besonders wirkungsvoll, wenn sie zusammen mit den “Schutzbefohlenen” das Sicherheitstraining besuchen. So zeigen Sie ihnen, dass auch erfahrene Fahrer immer wieder gefordert sind, ihre Fähigeiten zu verbessern.

  • F:Welche Hilfen für junge Fahrer gibt es außerdem?

    A: Die Probleme der jungen Fahrer haben ihre Ursachen nicht nur in der geringen Erfahrung, sondern auch in den typischen Vehaltensmustern junger Menschen. Dazu gehören insbesondere erhöhte Riskiobereitschaft und die Lust, sich selbst zu erproben. Die freiwiligen Aufbauseminare für Fahranfänger in der Probezeit (FSF) sind eine wirkungsvolle Hilfe, diese Gefahren zu verringern. Die Teilnahme ist freiwilig. Als “Belohnung” winkt eine Verkürzung der Probezeit um ein Jahr.

  • F:Übernehmen Sie Verantwortung!

    A: Bieten Sie als Begleiter/in Ihrer Tochter, Ihrem Sohn, Enkel, Neffen oder Bekannten die Möglichkeit, in der ersten Zeit nach der Fahrausbildung bei reduziertem Risiko Erfahrung zu sammeln. Lassen Sie Ihren Schützling von Ihrem Können profitieren. Seien Sie für ihn ein aktiver Pate auf seinem nicht immer leichten Weg zum gereiften Fahrer.

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